Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, die Lohnsteuerklasse V abzuschaffen und den Lohnsteuerabzug neu zu ordnen. In einem Antrag ( 16/3649) wird die Bundesregierung aufgefordert, unbürokratische Vorschläge für die Neuregelung des Lohnsteuerabzugs vorzulegen, wobei sich die Abzugsbeträge bei Ehegatten stärker am jeweiligen Anteil am Bruttoarbeitslohn orientieren sollten. Untersuchungen hätten belegt, dass im System des Ehegattensplittings gerade die Steuerklasse V die Arbeitsanreize für den Zweitverdiener vermindere, und zwar um so mehr, je weiter die Einkommen der Ehepartner auseinander liegen. Die relativ hohe Steuerbelastung werde von den Betroffenen nicht akzeptiert. Hinzu komme, dass die Einstufung in die Steuerklasse V die Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und künftig auch auf das Elterngeld mindere. Als Folge davon werde dazu geraten, rechtzeitig die Steuerklasse zu wechseln, um höhere Leistungen beanspruchen zu können. Der Wegfall einer Steuerklasse würde es erforderlich machen, so die Liberalen, den Lohnsteuerabzug und die Lohnsteuerklassen insgesamt zu überarbeiten, zumal auch die Steuerklasse III des besserverdienenden Ehepartners bedeutungslos würde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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