Berlin: (hib/SUK) Künftig dürfen nur noch Wasch- und Reinigungsmittel in Verkehr gebracht haben, wenn die Tenside, die sie enthalten, vollständig biologisch abbaubar sind. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/3654) hervor, mit dem deutsches Recht an EU-Vorgaben angepasst werden soll. Ausnahmeregelungen soll es nur für Wasch- und Reinigungsmittel geben, die im industriellen oder institutionellen Bereich eingesetzt werden und die "Anforderungen an die primäre Bioabbaubarkeit" erfüllen.
Außerdem soll es nach dem Willen der Bundesregierung erweiterte Kennzeichnungsvorschriften für Allergie auslösende Stoffe geben. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den freien Warenverkehr für Wasch- und Reinigungsmittel im europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen und gleichzeitig ein "hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit" sicherzustellen. Das Gesetz soll das derzeit geltende Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ablösen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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