Berlin: (hib/MPI) Der Bundesregierung hat
zugesagt, die vom Bundesrat geforderten Änderungen des
Sozialgerichtsgesetzes zu prüfen. In ihrer Stellungnahme zu
einem Gesetzentwurf der Länderkammer (
16/3660) schreibt die Regierung, sie sehe die
Notwendigkeit, die stark beanspruchten Sozialgerichte zu entlasten.
Das Bundessozialministerium erarbeite zurzeit einen eigenen
Gesetzentwurf, der "umfassender als derjenige des Bundesrates" sein
werde. Hintergrund ist die gestiegene Arbeitsbelastung der
Sozialgerichte, seitdem diese zum 1. Januar 2005 für
Streitigkeiten in den Bereichen Arbeitslosengeld II (Alg II),
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind. Zu
den Details des Gesetzentwurfes des Bundesrates äußert
sich die Regierung in ihrer Stellungnahme nicht. Die
Länderkammer will bestimmte Rechte von Klägern
einschränken oder streichen. Sie schlägt in ihrem
Gesetzentwurf vor, dass Berufungen vor dem Landessozialgericht nur
noch dann möglich sein sollen, wenn sie zuvor im Urteil des
Sozialgerichts oder durch Beschluss des Landessozialgerichts
zugelassen worden sind. Außerdem sollen sich die
Verfahrensbeteiligten vor Landessozialgerichten grundsätzlich
von Prozessbevollmächtigten vertreten lassen müssen.
Zudem sollen Kläger in strittigen Fällen keinen
zusätzlichen Gutachter - etwa zu medizinischen Fragen - mehr
hinzuziehen dürfen. Die Berücksichtigung von
Erklärungen, Tatsachen und Beweismitteln soll in allen
sozialgerichtlichen Verfahren davon abhängig gemacht werden,
dass sie rechtzeitig vorgebracht werden.