Berlin: (hib/VOM) Das vom Bundestag in der
vergangenen Woche verabschiedete Gesetz zur Änderung des
Telekommunikationsrechts (
16/2581,
16/3635) ist keine "Lex Telekom" oder "Lex
VDSL". Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3603) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3398). Die Abgeordneten hatten darauf
verwiesen, dass in dem Gesetz "neue Märkte" in der Regel von
der Regulierung durch die Bundesnetzagentur ausgenommen werden
sollen und davon auch der Ausbau des VDSL-Glasfasernetzes der
Deutschen Telekom AG betroffen sei. Nach Aussage der Regierung ist
im Gesetz eine Regelung gefunden worden, die entsprechende
Prüfungen durch die Bundesnetzagentur als
Regulierungsbehörde je nach zu erwartender Markt- und
Wettbewerbssituation mit unterschiedlichen Rechtsfolgen vorsieht.
Für den Fall, dass vorab mit einem dauerhaften "privaten
Monopol" gerechnet werden muss, dürfe auf Regulierung nicht
verzichtet werden. Das Gesetz sehe für diesen Fall auch
ausdrücklich keine Freistellung von der Regulierung vor. Die
konkrete Einzelfallprüfung obliege allerdings der
Bundesnetzagentur. Sie allein entscheide, ob auf der Basis dieser
Regelung bestimmte Märkte reguliert werden oder von der
Regulierung befreit sind. Im Übrigen sei es nicht die Aufgabe
der Bundesregierung, Vorstellungen über mögliche
"Extraprofite" im Falle einer Freistellung bestimmter Unternehmen
von der Regulierung zu entwickeln. Ob Gewinne zeitweise in neuen
Märkten erzielbar sind, hänge vor allem von der
Leistungsfähigkeit der Unternehmen und von den konkreten
Produkten und Diensten und erst in zweiter Linie von der
Regulierungsintensität ab. Grundsätzlich sei es nicht
Aufgabe des Gesetzgebers, in bestimmten Märkten für eine
angemessene Kapitalrendite der Unternehmen zu sorgen. Auch sei es
nicht Aufgabe der Regierung, konkrete Risikoprämien für
bestimmte Märkte zu berechnen. Eine staatliche Garantie
für die Deckung der Investitionskosten gebe es
grundsätzlich nicht. Dies gelte sowohl für den Fall der
Regulierung wie für den Fall der Nichtregulierung, heißt
es in der Antwort. Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Antwort
(
16/3604) auf eine weitere Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3403) zudem die in dem Gesetzentwurf
ursprünglich enthaltenen Verbraucherschutzregelungen. Da der
Bundestag den Entwurf mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen
abgeändert hat, bezieht sich die Regierung in der Antwort
teilweise Regelungsvorschläge, die in dieser Form gar nicht
Gesetz geworden sind.