Berlin: (hib/SKE) Der Gotteslästerungsparagraf des Strafgesetzbuches muss nach Meinung der Bundesregierung nicht geändert werden. In ihrer Antwort ( 16/3579) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3407) sieht die Regierung keine starke Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit durch das Verbot der Gotteslästerung. Beide Grundrechte seien einzuschränken, wenn der öffentliche Friede gestört werde. Die Freiheiten müssten aber in jedem Einzelfall gegeneinander abgewogen werden, um einen verhältnismäßigen Ausgleich der Interessen zu erreichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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