Berlin: (hib/MPI) Derzeit sind beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) elf Beratungsgremien angesiedelt. Wie aus einer Antwort der Regierung ( 16/3550) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3074) hervorgeht, hat mit dem Arbeitskreis Evaluation eines dieser Gremien "Projektcharakter", die anderen sind dauerhaft eingerichtet. Dazu zählen der Sozialbeirat, die technischen Ausschüsse für Betriebssicherheit, für Arbeitsstätten, für Gefahrstoffe, für biologische Arbeitsstoffe sowie für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte. Hinzu kommen der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen, der Bundesausschuss der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, der ärztliche Sachverständigenrat (Sektion Versorgungsmedizin) und der ärztliche Sachverständigenrat "Berufskrankheiten". Weiter heißt es, derzeit bestünden keine Planungen zur Einrichtung weiterer Beratungsgremien. Zudem beliefen sich die Kosten für an private oder öffentliche Einrichtungen vergebene Gutachten oder Studien zurzeit auf 14,8 Millionen Euro.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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