Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung setzt sich nach eigener Darstellung dafür ein, dass es bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand keine Diskriminierung zwischen einzelnen Unternehmen gibt. Wie aus ihrer Antwort ( 16/3606) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3442) zur Unterstützung für den Dresdener Chiphersteller AMD hervorgeht, soll die vergaberechtswidrige Nennung konkreter Produktnamen im IT-Bereich verhindert werden. Damit erhielten alle auf diesem Markt agierenden Hersteller von Mikroprozessoren, auch die Firma AMD, Unterstützung durch Chancengleichheit im Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Vor allem bei der Beschaffung von IT-Leistungen sei eine produktneutrale Leistungsbeschreibung erforderlich, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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