Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung der Bundesregierung wird die im Bürgerlichen Gesetzbuch formulierte Musterwiderrufsbelehrung der Anforderung gerecht, die Rechte des Verbrauchers - unter anderem durch einen Hinweis auf den Fristbeginn - deutlich zu machen. Deshalb sieht sie die Musterwiderrufsbelehrung als wirksam an, wie sie in ihrer Antwort ( 16/3595) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/3387) verdeutlicht. Die Regierung hat nach eigener Aussage keinerlei Erkenntnisse über etwaige wirtschaftliche Auswirkungen der Entscheidung mehrerer Gerichte auf den gewerblichen Handel. Auch wisse sie nicht, ob es aufgrund der zitierten Entscheidung zu einer Zunahme von Abmahnungen gekommen sei.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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