Berlin: (hib/VOM) Die Zukunft der
Bund-Länder-Finanzverfassung interessiert Bündnis 90/Die
Grünen in einer Kleinen Anfrage (
16/3672). Die Fraktion bezieht sich auf ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober zur Klage des
Landes Berlin auf Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.
Das Gericht habe dargestellt, dass diese Zuweisungen zur Sanierung
eines Not leidenden Landeshaushalts nur dann zulässig und
geboten seien, wenn die Haushaltsnotlage "extrem" und ein
"bundesstaatlicher Notstand" eingetreten sei. Dies setzte aber
voraus, dass das Land alle Möglichkeiten zur Abhilfe bereits
ausgeschöpft habe und Bundeshilfen der einzige Ausweg sind.
Die Abgeordneten wollen von der Regierung wissen, welche
Schlussfolgerungen sie aus dem Urteil zieht und welchen Zeitplan
sie bei der angekündigten Neuordnung der Finanzbeziehungen
zwischen Bund und Ländern verfolgt. Gefragt wird, wie
Bundestag und Kommunen in der zweiten Stufe der
Föderalismusreform in die Beratungen und Entscheidungsprozesse
eingebunden werden. Unter anderem soll die Regierung darlegen, wie
die Finanzplanung verbindlicher formuliert werden kann, um
längerfristige Perspektiven einer Konsolidierung der Haushalte
festschreiben zu können.