Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat
einen Gesetzentwurf zum Protokoll vom 21. Mai 2003 über
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (
16/3755) vorgelegt, das die Grundlagen für
die Ratifikation des Protokolls schaffen soll. Außerdem hat
die Regierung einen Gesetzentwurf zur Ausführung dieses
Protokolls und zur Durchführung einer EG-Verordnung (
16/3756) vorgelegt. Danach wird das
Bundesumweltamt ein nationales Schadstofffreisetzungs- und
Verbringungsregister einrichten und so deutsches Recht in Einklang
mit europäischem bringen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der
Bundesregierung hervor. Mit der Einführung dieses Registers
wird das Europäische Schadstoffemissionsregister abgeschafft.
Die Europäische Gemeinschaft wird ebenfalls ein
Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister einführen.
Das nationale Register soll die Öffentlichkeit jährlich
über die Freisetzung von Schadstoffen in den Boden, die Luft
oder in das Abwasser informieren. Ziel ist es, dass Bürger die
Möglichkeit haben, sich einfach und schnell über
Schadstofffreisetzungen und -verbringungen von
Betriebseinrichtungen zu informieren. So soll ein "Dialog zwischen
der Öffentlichkeit und dem Betreiber" geschaffen werden.