Schutz der Häuslebauer beim Verkauf von Krediten soll ein
Thema bleiben
Finanzausschuss - 13.12.2006
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat
am Mittwochvormittag über in der Öffentlichkeit bekannt
gewordene Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von
Immobilienkrediten beraten. Zum Thema hatte es bereits Kleine
Anfragen der FDP und der Linksfraktion gegeben, in denen auf den
Kauf und die Verwertung von Darlehenspaketen durch
US-Finanzinvestoren hingewiesen worden war. Rund 1.700 Bürger
und Unternehmen seien Vollstreckungsmaßnahmen und
Beitreibungen durch eine Inkassogesellschaft ausgesetzt gewesen,
hieß es darin. Der Finanzausschuss war sich darin einig, dass
das Thema differenziert betrachtet werden muss. Nach Auffassung der
FDP muss zum einen unterschieden werden zwischen
ordnungsgemäß bedienten und nicht bedienten Krediten
sowie zwischen gewerblichen und privaten Interessen, etwa denen
eines Häuslebauers. Der Häuslebauer, der seine Kredite
ordnungsgemäß abzahlt und dessen Bank seinen Kredit in
einem "Paket" weiterverkauft, sollte nicht mit schlechteren
Konditionen bestraft werden, auch wenn dies rechtlich möglich
sei, so die Fraktion. Nach Darstellung der Unionsfraktion findet
sich im "Kleingedruckten" der Kreditverträge häufig eine
Klausel, die den Weiterverkauf zulässt. Dabei gelte die
vertragliche Zinsbindung jedoch weiter, problematisch könne
lediglich die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Festzinsphase
werden. Missbräuche müssten nach Auffassung der Fraktion
abgestellt werden. Für die SPD könnte eine
größere Transparenz bei den Vertragsbedingungen
möglicherweise ausreichen, das Problem zu beheben. Der
Bankkunde müsse wissen, worauf er sich einlasse. Zahle er sein
Darlehen ordnungsgemäß ab, dann habe er bei einem
angedrohten Verkauf die Chance, die Bank zu wechseln. Sei der
Kredit allerdings Not leidend, werde er häufig keine andere
Bank finden. Nach Angaben der Bündnisgrünen werden
zunehmend auch die ordnungsgemäß bedienten Kredite in
Paketen verkauft. Wenn ein Kredit regelmäßig bedient
werde, bestehe ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden
und seiner Bank. Dies berühre auch Fragen des
Bankgeheimnisses. Die Bundesregierung schlug vor, beim
federführenden Bundesjustizministerium eine Stellungnahme
einzuholen. Verkäufe von Forderungen müssten nach wie vor
zulässig bleiben. Auswüchse sollten allerdings beseitigt
werden, etwa beim Verkauf von nicht Not leidenden Krediten. Der
Finanzausschuss will das Thema gemeinsam mit dem Rechtsausschuss
weiterberaten.
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