Berlin: (hib/VOM) Der Anleger, der in
einen Investmentfonds investiert, muss alle Informationen über
den Fonds haben, um sich über die Anlage und die damit
verbundenen Risiken informieren zu können. Diese Auffassung
vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3772) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3523). Dies sei auch in der EU-Richtlinie
für harmonisierte Investmentfonds und im deutschen
Investmentgesetz festgelegt. Derzeit befinde sich die
Europäische Kommission mit Anlegern, Industrie,
Aufsichtsbehörden und politischen Entscheidungsträgern in
einer Diskussion darüber, wie der Anleger über die Kosten
und vor allem die Transaktionskosten informiert werden soll. Die
Richtlinie für harmonisierte Investmentfonds verlange weder
die Angabe von Transaktionskosten noch die Ausweisung des
Portfolioumsatzes (Portfolio Turnover Rate). Für die Angabe
von Transaktionskosten spreche sich die EU-Kommission in ihrer
Empfehlung zum vereinfachten Verkaufsprospekt nur vage aus, so die
Regierung. Nach Abschluss der Gespräche werde sie prüfen,
heißt es weiter, wie die europäischen Standards in
deutsches Recht umgesetzt werden können. Angestrebt werde eine
EU-einheitliche Lösung, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten
inländischer Anbieter zu vermeiden. Allerdings will die
Regierung bereits bei der geplanten Novelle des Investmentgesetzes
prüfen, wie die Kostentransparenz verbessert werden
kann.