Berlin: (hib/MIK) Die Verwaltungsakten zu den eingezogenen Vermögenswerten im Rahmen des KPD-Verbotes sind im Bundesarchiv in Koblenz archiviert und dort für jedermann zugänglich. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/3591) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3404) hin. Eine Sichtung des mehrere 100 Bände umfassenden Aktenbestandes sei in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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