Berlin: (hib/VOM) Die Koalitionsfraktionen
begrüßen in einem Antrag (
16/3805) das Ergebnis der Verhandlungen mit der
EU-Kommission über den Bezeichnungsschutz für Sparkassen.
Das von Brüssel eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zum
Paragrafen 40 des Kreditwesengesetzes zum Schutz der Bezeichnung
"Sparkasse" sei eingestellt worden. Bundesregierung und Kommission
hätten sich auf Grundsätze zum Bezeichnungsschutz
"Sparkasse" verständigt, sodass das Kreditwesengesetz nicht
geändert werden müsse. Damit seien die "bewährten
Strukturen" der Drei-Säulen-Kreditwirtschaft mit dem
kommunalen Sparkassenwesen, den Privatbanken und den
genossenschaftlich organisierten Banken gesichert. Die
Bundesregierung habe ganz im Sinne einer Entschließung des
Deutschen Bundestages vom 29. September dieses Jahres (
16/2748) mit Brüssel verhandelt,
heißt es weiter. Die Linksfraktion fordert in einem Antrag (
16/3797), die Vereinbarung mit der
EU-Kommission so nachzuverhandeln, dass der
"Sparkassen"-Bezeichnungsschutz eindeutig und dauerhaft gesichert
wird. Dazu zählte unter anderem auch eine präzise Aussage
zur Gemeinnützigkeit der Überschussverwendung. Bis zu
einer Stellungnahme des Parlaments sollten alle Schritte
unterbleiben, die die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung mit
Brüssel bestärken könnten. Die Regierung müsse
die Rechtsauffassung, wonach das Kreditwesengesetz mit dem EU-Recht
vereinbar ist, verteidigen, die Entschließung des Bundestages
umsetzen und aktuelle Rechtsgutachten berücksichtigen. Die
Fraktion spricht von einem "undurchsichtigem Zickzack-Kurs" der
Bundesregierung, was vermuten lasse, dass sie den
Bezeichnungsschutz der Sparkassen nicht uneingeschränkt
verteidigen wolle. Die Angriffe privater Kreditinstitute auf die
deutschen Sparkassen häuften sich. Deren
Gemeinwohlorientierung dürfe diesem "weltweiten Anlagedruck"
nicht geopfert werden, betont die Fraktion.