Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung erhält nur in Einzelfällen von geplanten großen Schweinemastanlagen Kenntnis. Für die Entgegennahme von Anträgen zur Genehmigung von diesen Anlagen sind die Länder zuständig. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3759) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3525). Tierseuchenrechtlich gebe es für große Schweinehaltungsanlagen keine Obergrenzen, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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