Berlin: (hib/VOM) Nach dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz ist der Betreiber eines Stromnetzes dafür zuständig, die Anbindung so genannter Offshore-Windparks auf hoher See zum günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilernetzes zu errichten und zu betreiben. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3781) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/3384). Nach der bisherigen Regelung zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen habe der Netzbetreiber den Anschluss des Windparks an das Netz lediglich ermöglichen müssen. Die Kosten für Netzverbindung und Anschluss an das nächstgelegene Netz habe dagegen der Anlagenbetreiber tragen müssen.
Nach der Neuregelung muss die Netzanbindung über die von den Nutzern des Netzes an den Netzbetreiber gezahlten Durchleitungsentgelte finanziert werden, nicht aber über Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, heißt es in der Antwort. Diese Regelung habe zum Ziel, die unter Klimaschutzgesichtspunkten als förderungswürdig geltenden Anlagen finanziell zu entlasten und ihre Netzanbindung zu beschleunigen. Durch die Verlagerung der Anschlusskosten vom Windparkbetreiber auf die Netzbetreiber spare der Anlagenbetreiber Kosten, die ursprünglich mit in die Vergütungssätze einkalkuliert gewesen seien. Da die Vergütungssätze durch die Neuregelung nicht verändert würden, verbessere dies die Wirtschaftlichkeit der Offshore-Projekte. Ein Interesse der Anlagenbetreiber, durch eine Standortveränderung neue Genehmigungen mit langem Vorlauf und Kosten in Kauf zu nehmen, hält die Bundesregierung für unwahrscheinlich. Welche Auswirkungen die neue Regelung auf die Höhe der Netzentgelte im deutschen Übertragungsnetz haben wird, hängt für die Regierung davon ab, wie viele Offshore-Projekte bis zum Jahresende 2011 begonnen werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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