Berlin: (hib/BOB) Die Nürnberger Prozesse von 1945/46 stehen für den Beginn der - derzeit noch nicht abgeschlossenen - Entwicklung eines modernen Völkerstrafrechts und seiner Institutionen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/3744) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3452) weiter ausführt, hat sie sich seit Mitte der 90er-Jahre kontinuierlich für eine Fortentwicklung und Stärkung des Völkerstrafrechts eingesetzt. Deutschland sei während der Verhandlungen über das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ein "entscheidender Akteur" gewesen. Es habe die Bedeutung, die es dem IStGH beimesse, auch dadurch unterstrichen, dass es die nationalen Gesetze, die für eine effektive Zusammenarbeit mit dem Gericht erforderlich sind, so rasch wie möglich geschaffen habe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf