Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung und die EU vertreten die Position, dass "Terrorismus" ein strafrechtlich zu bewertendes Phänomen ist, das von Personen und den von ihnen gegründeten Organisationen, nicht aber von Staaten begangen wird. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/3412) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3117) deutlich. Diese Auffassung werde auch vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, geteilt. Auf internationaler Ebene setzt sich die Regierung nach eigener Aussage für eine umfassende Konvention über internationalen Terrorismus ein, wie er von den Verhandlungskoordinatoren der UN-Generalversammlung vorgelegt worden sei. Dieser Entwurf enthalte eine Definition des "terroristischen Akts", der mit derjenigen der EU weitgehend übereinstimme. Darüber hinaus gebe es auf UN-Ebene eine Reihe von Konventionen zur Bekämpfung des Terrorismus, in denen einzelne Arten terroristischer Handlungen definiert sind. Für die Regierung ist dennoch eine umfassende Terrorismuskonvention mit einer klaren, verbindlichen Definition von Terrorismus und des "terroristischen Akts" auf internationaler Ebene unerlässlich, wie es in der Antwort heißt. Dies würde eine willkürliche Auslegung der Begriffe Terrorismus und Terrorismusbekämpfung durch einzelne Staaten einschränken.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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