Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion will
in einer Kleinen Anfrage (
16/3453) von der Bundesregierung wissen, ob sie
die Meinung aufrechterhalten will, dass der Evaluierungsbericht des
Bundesinnenministeriums zum Zuwanderungsgesetz Forderungen von
Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und
Flüchtlingsorganisationen aufgegriffen hat. Die Fraktion
verweist auf Presseerklärungen der evangelischen und
katholischen Kirche, wonach Aussagen von Regierungsseite, diese
Erklärungen könnten als Beleg für die
Berücksichtigung von Forderungen der Kirchen im
Evaluierungsbericht dienen, "nicht nachvollziehbar" seien. Die
Fraktion zitiert in diesem Zusammenhang auch Äußerungen
des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes der
Evangelischen Kirche in Deutschland. Falls die Regierung der
Ansicht ist, sie habe Forderungen dieser Organisationen
aufgegriffen, soll sie nach dem Willen der Fraktion sagen, welche
Vorschläge zur Verbesserung der Rechtslage im Sinne der
Betroffenen im Evaluierungsbericht enthalten sind. Die Regierung
wird ferner aufgefordert, die Einschätzung der Kirchen zu
bewerten, wonach die konkreten Änderungsvorschläge und
die "misstrauische und abwehrende Tendenz" des Evaluierungsberichts
im Gegensatz zu offiziellen Verlautbarungen stehen, in denen ein
offenes gesellschaftliches Klima als Voraussetzung für eine
Integration bezeichnet werde.