Berlin: (hib/BOB) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll zukünftig wieder Projektförderung betreiben, die das Sozialgesetzbuch erlaubt. Insofern fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/3889) die Bundesregierung auf, dass sie die BA zu einer Änderung ihrer Geschäftspolitik bewegt. Zur Erläuterung schreiben die Abgeordneten, nach dem Sozialgesetzbuch sei den Arbeitsagenturen erlaubt, zehn Prozent ihres örtlichen Eingliederungstitels in eigener Regie für innovative, regional verankerte und dezentrale Ansätze zu nutzen. Insbesondere die Projektförderung eröffne den Arbeitsagenturen die Möglichkeit, neben der Individualförderung auch präventive Projekte zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit finanziell zu unterstützen. Damit könne diese Förderung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit leisten, so die Abgeordneten. Erwerbslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte könnten in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen gemeinsam eigene Projekte entwickeln, um ihre Situation zu verbessern. Die Geschäftspolitik der BA, die vor drei Jahren die Möglichkeit zur Projektförderung ausgesetzt habe, sei vor dem Hintergrund der möglichen positiven Effekte auf dem Arbeitsmarkt nicht nachvollziehbar und verhindere die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, betont die Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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