Berlin: (hib/BOB) Ein Journalist muss nach
Auffassung der Linksfraktion im Falle einer Kündigung eine
finanzielle Abfindung für die geleistete Arbeit erhalten, wenn
die Kündigung aufgrund des Verkaufs eines Verlages, einer
Zeitung oder einer Zeitschrift an einen neuen Investor oder wegen
einer Änderung der politischen Ausrichtung des Blattes
ausgesprochen wird. Dafür soll sich die Bundesregierung
einsetzen, heißt es in einem Antrag der Fraktion (
16/3911). Hintergrund sei ein Fall in Berlin:
Dort sei der Berliner Verlag im vorigen Jahr an eine Gruppe um den
britischen Investor Montgomery verkauft worden. Die Mitarbeiter
hätten sich intern und öffentlich gegen den Verkauf mit
der Begründung gewehrt, dass Montgomery den Verlag aus
"Gewinnmaximierungsgründen" und nicht aus journalistischen
Beweggründen erwerben wolle. Die Linksfraktion ist der
Auffassung, dass Verlage, Zeitungen und Zeitschriften in der
globalisierten Wirtschaftswelt immer mehr zum Ziel Gewinn
maximierender Interessen und Investoren würden. Die
"Heuschreckendebatte" im politischen Prozess sei Ausdruck dieser
Analyse gewesen. Die Abgeordneten verweisen auf Frankreich, wo
dieses Recht auf Abfindungen für die geleistete Arbeit
verwirklicht sei.