Berlin: (hib/VOM) Die zweite Stufe der
Föderalismusreform soll nach Auffassung der Bundesregierung
das Ziel verfolgen, die Eigenverantwortung von Bund, Ländern
und Kommunen und ihre den Aufgaben angemessene Finanzausstattung zu
stärken. Ebenso soll die Effizienz der staatlichen
Aufgabenerfüllung verbessert werden, heißt es in ihrer
Antwort (
16/3877) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3672). Derzeit würden unterschiedliche
Lösungsansätze zur Verbesserung der rechtlichen und
ökonomischen Rahmenbedingungen der Finanzpolitik diskutiert.
Zu prüfen seien die Vorschläge für eine
weitergehende Stärkung der Steuerautonomie der Länder,
zur Begrenzung der Staatsverschuldung, zur Vermeidung und
Bewältigung von Haushaltskrisen sowie zu einem weiteren Abbau
von Mischfinanzierungen. Innerhalb der Bundesregierung seien
Überlegungen zur Begrenzung der Staatsverschuldung und zur
Vermeidung von Haushaltskrisen noch nicht abgeschlossen,
heißt es in der Antwort. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung nach eigener Darstellung im Zusammenhang mit der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren des Landes
Berlin den Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung um ein Sondergutachten gebeten.
Dabei gehe es um die Frage, wie ein bundesstaatliches
Präventivverfahren ausgestaltet sein könnte, um
Haushaltsfehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und durch
Gegenmaßnahmen zu beseitigen. Die Bundesregierung werde ihre
Lösungsvorschläge in die am vergangenen Freitag von
Bundestag und Bundesrat beschlossene gemeinsame Kommission zur
Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einbringen.
Auf die Haushaltsnöte des Landes Berlin angesprochen,
erklärt die Regierung, sie sehe derzeit keinen Raum, Berlin
zusätzliche Leistungen im Hinblick auf die Hauptstadtfunktion
zu gewähren, die über die bereits bestehenden
hinausgehen. "Eher gering" schätzt die Bundesregierung die
Chancen ein, dass der Bund die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und
Ertragsautonomie bei der Kraftfahrzeugsteuer und der Biersteuer
erhält, während die Länder dafür bei der
Versicherungsteuer zusätzlich zur Verwaltungsautonomie auch
die Ertragsautonomie bekommen. Diesen so genannten Steuertausch
habe die Bundesregierung in der ersten Föderalismuskommission
vorgeschlagen. Die Länder seien allerdings nicht bereit
gewesen, die Biersteuer in das Modell einzubeziehen und hätten
"unannehmbare Forderungen" an den Tausch von Kraftfahrzeug- und
Versicherungsteuer geknüpft. Das Bundesfinanzministerium habe
ein Projekt eingerichtet, heißt es weiter, das sich mit
Fragen der Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens
befasst. Ziel sei es unter anderem, Eckpunkte möglicher
Reformkonzepte und Einzelvorschläge zur
Haushaltsmodernisierung zu entwickeln.