Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll
nach dem Willen der Linksfraktion eine Studie zu verdeckter Armut
aufgrund der Harz-IV-Regelungen in Auftrag geben. Wie es in einem
Antrag (
16/3908) heißt, solle dadurch das
"tatsächliche Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von
Leistungsansprüchen" aufgedeckt werden. Die zuständigen
Stellen sollten verpflichtet werden, alle Unterstützung
suchenden Personen über ihre Rechte aufzuklären und alles
zu unterlassen, was zu einer "Abschreckung von
Leistungsberechtigten" führt. Das Recht der Antragsteller auf
Beratung müsse gestärkt werden. Dazu sei es auch
erforderlich, die notwendige Infrastruktur für
unabhängige Beratung und Unterstützung organisatorisch
und finanziell zu unterstützen. Ziel müsse es sein, so
die Fraktion, eine von den Kostenträgern unabhängige
Beratungsinfrastruktur flächendeckend aufzubauen. Die
Organisationen und Vereinigungen der Betroffenen müssten
anerkannt werden. Zugleich solle bundesweit ein gesetzlicher Rahmen
für die finanzielle und organisatorische Förderung von
Selbsthilfeaktivitäten in diesem Bereich vorgelegt werden.
Außerdem solle die Regierung auf alles verzichten, was die
Gewährleistung und die faktische Einklagbarkeit von sozialen
Rechten weiter einschränkt. Vor allem müsse die
Bundesratsinitiative zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
mit der Einführung von Gebühren abgelehnt werden.
Sozialpolitische Verbände und Organisationen von Betroffenen
sollten schließlich ein autonomes Klagerecht erhalten, um
Rechtsstreitigkeiten zu klären. Zur Begründung
heißt es unter anderem, die fehlende unabhängige
Beratung führe auf Seiten der Betroffenen dazu, dass die
Leistungsberechtigten abgeschreckt würden, sowie zu massiver
Rechtsunsicherheit, die häufig in Klagen münde. Allein in
den ersten acht Monaten dieses Jahres seien 60.000 Klagen bei den
Sozialgerichten eingereicht worden.