Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll
im Aufenthaltsrecht "schnellstmöglich eine
großzügige gesetzliche Bleiberechtsregelung bei
geduldeten Menschen verankern". Dies fordert die Linksfraktion in
einem Antrag (
16/3912). So solle eine Aufenthaltserlaubnis
mit Arbeitsmarktzugang grundsätzlich nach fünf Jahren
geduldetem oder gestattetem Aufenthalt, bei Familien nach drei
Jahren, erteilt werden. In Härtefällen müsse der
Aufenthalt auch früher erlaubt werden können, etwa bei
minderjährigen, unbegleitet eingereisten Flüchtlingen,
bei traumatisierten Kriegs- und Gewaltopfern, bei Opfern
rassistischer Gewalt in Deutschland sowie bei Opfern von
Zwangsheiraten und Menschenhandel oder davon bedrohten Menschen.
Dabei dürfe der Nachweis von Integrationsleistungen wie
Sprachkenntnissen oder Schulzeugnissen sowie der Nachweis einer
Erwerbstätigkeit keine Bedingung für die Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis sein, so die Fraktion. Die Aufnahme einer
Erwerbsarbeit, Ausbildung, Weiterqualifikation oder das Erlernen
der deutschen Sprache sollten aber gefördert werden. Eine
ausschließende Stichtagsregelung oder der Ausschluss
einzelner Flüchtlingsgruppen aus bestimmten
Herkunftsländern sowie ein Ausschluss wegen angeblich
verletzter Mitwirkungspflichten sollten ebenfalls ausgeschlossen
werden, heißt es in dem Antrag. Es gelte gesetzliche
Regelungen zu schaffen, die die Praxis der Kettenduldung beenden
und das Recht auf Bleiben im Sinne von Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention in die Praxis umsetzen.
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass zwei in diese Richtung
weisende Gesetzentwürfe "unterschiedlicher Prägung" von
Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen (
16/369,
16/281) am 9. November mit den Stimmen der
Regierungsfraktionen abgelehnt worden seien. Die Fraktionen von
CDU/CSU und SPD hätten sich gleichwohl eine Woche später
auf Eckpunkte einer bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelung
geeinigt. Die Linke fordert nun, dass die Frage einer gesetzlichen
Bleiberechtsregelung "nicht willkürlich mit anderen
aufenthalts- und leistungsrechtlichen Fragen verknüpft" wird.
So seien die Nöte langjährig geduldeter Menschen und das
Problem der Kettenduldungen "eine Folge gesetzgeberischer
Versäumnisse" im Zuwanderungsgesetz. Mit dem Beschluss der
Innenministerkonferenz vom 16. und 17. November in Nürnberg
sei es zudem versäumt worden, eine großzügige und
wirksame Bleiberechtsregelung für geduldete oder Asyl suchende
Menschen ohne Aufenthaltsrecht zu schaffen. Die Mehrheit dieser
Betroffenen werde die strengen Kriterien und Anforderungen des
Beschlusses nicht erfüllen können, weshalb ohne eine
entsprechende Änderung "die Entrechtung vieler Menschen weiter
andauern" werde, schreiben die Abgeordneten.