Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
betont erneut, dass bei der parlamentarischen Diskussion über
das Truppenübungsplatzkonzept Anfang der 90er Jahre die
Belastungen der Bevölkerung möglichst ausgewogen verteilt
werden sollten. Der Verteidigungsausschuss des Bundestages habe
daraufhin mehrheitlich festgestellt, dass er die Aufteilung der in
Deutschland stattfindenden Luft-Boden-Schießausbildung auf
die drei Übungsplätze Nordhorn (Niedersachsen),
Siegenburg (Bayern) und Wittstock
(Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern) erwarte. Dies geht aus der
Antwort der Bundesregierung (
16/3980) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3770) hervor. Ein Ziel des
Umwandlungsprozesses der Streitkräfte sei die Verbesserung
ihrer Einsatzfähigkeit. Eventuell hieraus entstehende
notwendige Anpassungen des Betriebskonzeptes für den
Truppenübungsplatz Wittstock würden unter
größtmöglicher Berücksichtigung der Belange
der Bevölkerung und des Naturschutzes vorgenommen werden.
Sollten sich in der weiteren Zukunft sich Änderungen im
vorgesehenen Betriebskonzept der Luftwaffe als notwendig erweisen,
die für die Anlieger belastende Auswirkungen haben
könnten, würden die hiervon Betroffenen "rechtzeitig und
in geeigneter Form einbezogen werden". Ein förmliches
Verfahren sei hierfür nicht vorgegeben.
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