Berlin: (hib/VOM) Aus Deutschland sind im
vergangenen Jahr bis Mitte Dezember vier Viehtreibapparate im Wert
von 14.201 Euro exportiert worden. Dies geht aus der Antwort der
Bundesregierung (
16/3986) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/3868) hervor. Viehtreibapparate zählen
wie Elektroschockgeräte oder Fußfesseln zu Gütern,
deren Export vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
genehmigt werden muss. Im Jahr 2002 sind der Antwort zufolge
insgesamt 18 solcher Geräte darunter 13 Viehtreibapparate,
vier Paralyser (Elektroschockgeräte) und eine Fußfessel
im Gesamtwert von 244.132 Euro exportiert worden. Genehmigungen
für Lieferungen an Händler seien grundsätzlich nicht
erteilt worden, wenn es in den Zielländern nach
Einschätzung der Bundesregierung zu Menschenrechtsverletzungen
gekommen ist. Zielländer des Jahres 2006 waren Japan, der
Libanon, Nicaragua und die USA. Wenn Grund zur Annahme bestehe,
dass die beantragten Güter zum Zweck der Folter oder in
anderer "menschenrechtswidriger Weise" verwendet werden sollen,
werde die Genehmigung versagt, betont die Regierung. Sie
kündigt einen Bericht über den Handel mit bestimmten
Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zur Folter oder
zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Strafe verwendet werden können, an. Darin werde sie auch
Informationen über die europäische Exportpraxis
mitteilen, soweit ihr diese bekannt ist, heißt es in der
Antwort.
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