"Empirisch ist ein so genannter Generationenkrieg nicht zu
erkennen"
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend - 17.01.2007
Berlin: (hib/WOL) Empirisch ist ein sich
abzeichnender Generationenkrieg nicht zu erkennen, sagte Professor
Andreas Kruse, Ordinarius an der Universität Heidelberg und
Vorsitzender der Sachverständigenkommission für den 5.
Altenbericht, in dem öffentlichen Expertengespräch des
Familienausschusses am Mittwochvormittag. Kruse nahm Bezug auf eine
Frage der SPD, ob es sich um einen Generationen- oder
Verteilungskonflikt handele. Er erläuterte im Ausschuss den
bereits am 5. Juli 2006 im Kabinett behandelten Bericht. Der
Sachverständige für Gerontologie und Demographie, seit
1987 verantwortlich für die Altenberichte des Bundestages,
ging zunächst auf die unterschiedlichen Voten, die die
Kommission zum Renteneintrittsalter vorgelegt hatte. So habe es ein
Minderheitsvotum für eine generelle Abschaffung der
Altersgrenze gegeben und im Weiteren zwei relativ gleich starke
Voten, die Altersgrenze nach und nach anzuheben, bzw. dies
vorläufig nicht zu tun, sondern erst einmal das
tatsächliche gesetzliche Rentenalter anzustreben. Kruse
verwies darauf dass die niedrigste Beschäftigungsquote bei den
55- bis 64-Jährigen anzutreffen sie, nämlich 40 Prozent.
Das sei angesichts der demographischen Entwicklung auf die Dauer
nicht vertretbar. Er räumte auch mit zahlreichen Vorurteilen
auf, etwa mit der angeblich geringeren Kreativität von
Älteren. Deren Ansätze seien zwar weniger spontan als bei
jüngeren Generationen, dafür eher bewusst und
erfahrungsbetont, so Kruse. Tatsächliche Defizite gebe es
lediglich im Bereich von beschäftigenden Betrieben, bei denen
weder Bildung noch Fachbildung von Älteren gefördert
werde. Sowohl gesundheitlich als auch im Hinblick auf
wirtschaftliche Ressourcen seien Ältere heute weit besser
gestellt als füher. Es gelte nun, dies im Arbeitsleben, in
Wirtschaft und Familie stärker zu nutzen. Probleme gebe es vor
allem für die kommenden Altengenerationen, bei denen
abgebrochene Erwerbsbiografien zu einem Defizit der Rentenleistung
führen könnten. Die Erfahrungen aus Schweden, Norwegen
und der Schweiz hätten aber gezeigt, dass die drei Säulen
Eigenkapital, betriebliche Unterstützung und gesetzliche
Basisrente dies weitgehend kompensieren könnten.
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