Berlin: (hib/MIK) Ob das Besserstellungsverbot auch bei Vorliegen von abweichenden tariflichen Regelungen beim Zuwendungsempfänger greift, will die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/4127) erfahren. Den Abgeordneten geht es dabei um die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die alle derzeit gültigen Tarifverträge zum 31. Dezember 2006 gekündigt habe. Die AWO wolle erreichen, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden eingeführt werde. Bei Nichteinführung drohe auf Grund des Besserstellungsverbots ansonsten eine Mittelkürzung, die Beratungsstellen und Kindertageseinrichtungen träfen, so die Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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