Berlin: (hib/SUK) Die Bundesanwaltschaft
hat seit November 1993 in 112 Fällen gegen insgesamt 185
Kurden Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung eingeleitet. Dabei wurden bisher
in 19 Fällen Freiheitsstrafen zwischen 22 Monaten und
lebenslang verhängt, in fünf Fällen wurde die Strafe
zur Bewährung ausgesetzt. Das teilt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
16/4335) auf eine Kleine Anfrage der Linken (
16/4238) mit. Im November 1993 hatte der
damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther ein
Betätigungsverbot gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)
und weitere kurdische Vereine und Organisationen erlassen. Seit dem
1. Januar 2002, nachdem die Übergabe der "Liste der 150 Namen"
durch den türkischen Innenminister an den damaligen deutschen
Innenminister Otto Schily stattgefunden hat, seien keine Verfolgten
wegen angeblich politisch motivierter Straftaten an die Türkei
ausgeliefert worden. Die Bundesregierung habe in Gesprächen
mit der türkischen Regierung betont, dass "die legitime
Bekämpfung des Terrorismus durch die türkischen
Sicherheitsorgane unter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien und
der Menschenrechte erfolgen müsse". Sie unterstütze das
Vorhaben des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan, eine
Lösung der Kurdenfrage durch mehr Demokratie, den Ausbau der
Menschenrechte und mehr Wohlstand zu erreichen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf