Berlin: (hib/SKE) Die Rente mit 67 und die
Situation älterer Arbeitnehmer thematisiert die
Bundesregierung in zwei Gesetzentwürfen (
16/4372,
16/4371). Die Rentenversicherung müsse der
demografischen Entwicklung angepasst werden. Ziel sei es, den
Beitragssatz der Renten bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis
2030 nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Das Rentenniveau
solle im gleichen Zeitraum nicht unter 46 Prozent beziehungsweise
nicht unter 43 Prozent sinken. Deswegen solle von 2012 an beginnend
mit dem Geburtenjahrgang 1947 bis ins Jahr 2029 das
Renteneintrittsalter stufenweise angehoben werden. Menschen, die
mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollten
auch weiterhin mit 65 Jahren aufhören dürfen zu arbeiten.
Als Beitragszahler würden auch Mütter gewertet, die bis
zum zehnten Lebensjahr ihres Kindes zu Hause geblieben sind, so die
Bundesregierung. Mehr ältere Arbeitnehmer in
Beschäftigung zu bringen, ist das Ziel des zweiten
Gesetzentwurfs. Das Alter müsse als produktive Lebensphase
erkannt werden, damit Deutschland weiterhin international
wettbewerbsfähig sei. Kern ist ein Kombilohn, der über
zwei Jahre gezahlt werden soll, sowie neu gestaltete
Eingliederungszuschüsse. Ältere Arbeitslose sollten nach
dem Willen der Regierung möglichst schnell wieder arbeiten
können. Wenn sie einen Job mit geringerem Verdienst als zuvor
annehmen, sollten sie einen teilweisen Ausgleich vom Staat
bekommen. Zusätzlich würden die
Rentenversicherungsbeiträge aus der neuen Arbeit zwei Jahre
lang auf 90 Prozent des vorherigen Niveaus aufgestockt.
Außerdem sollten Arbeitgeber, wenn sie einen älteren
Arbeitssuchenden einstellen, leichter einen Eingliederungszuschuss
beantragen können. Als Begründung solle ausreichen, dass
der Arbeitnehmer individuelle Unterstützung braucht. Ein so
genanntes erkennbares Vermittlungshemmnis müsse nicht
vorliegen. Gefördert werden solle auch die Weiterbildung von
Beschäftigten ab dem 45. Lebensjahr und in Betrieben mit
weniger als 250 Beschäftigten. Darüber hinaus werde die
Altersgrenze für den Abschluss von befristeten
Arbeitsverträgen ohne sachlichen Befristungsgrund dauerhaft
auf das 52. Lebensjahr festgelegt. Der Bundesrat fordert in seinen
Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen mehrere Änderungen.
Bei der Rente mit 67 befürchtet er unter anderem, dass Frauen
benachteiligt werden könnten, wenn sie für eine
Altersrente ab 65 Jahren mindestens 45 Jahre Beiträge gezahlt
haben müssen. Die Auswertungen der Deutschen
Rentenversicherung Bund zeigten, dass im Jahr 2004 nur elf Prozent
der Frauen die Voraussetzung erfüllten, aber immerhin 30
Prozent der Männer. Außerdem seien Akademiker
überwiegend von der Regel ausgeschlossen. Darüber hinaus
sollten Rentner in Zukunft 400 statt 350 Euro zu ihrer Altersrente
hinzuverdienen dürfen. Bisher sei festgelegt, dass es sich um
ein Siebtel der Bezugsgröße handele, was oft zu
Verwirrungen führe. Am Gesetzentwurf zur Verbesserung der
Beschäftigungschancen älterer Menschen fordert der
Bundesrat ebenso Änderungen, um mehr Träger von
Weiterbildungsmaßnahmen zulassen zu können. Nach dem
Regierungsentwurf würden wirtschaftsnahe Anbieter vielfach als
Träger geförderter Fortbildung ausgeschlossen.
Außerdem sollten auch Kurse, die außerhalb der
Arbeitszeit liegen, vom Staat unterstützt werden. Dadurch
hätten Beschäftigte mehr Wahlmöglichkeiten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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