Berlin: (hib/VOM) Die Auswirkungen der
geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge nimmt die
FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/4478) unter die Lupe. Im Zuge der
Unternehmenssteuerreform sei geplant, ab 2009 eine Abgeltungssteuer
in Höhe von 25 Prozent zuzüglich
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
einzuführen. Die Regierung soll sagen, in welchen EU-Staaten
es bereits eine Abgeltungssteuer gibt, wie hoch die jeweiligen
Sätze sind und ob sie den für Deutschland geplanten Satz
von 25 Prozent für wettbewerbsfähig hält. Gefragt
wird auch nach der künftigen Besteuerung des Wertzuwachses von
fondsgebundenen Riester- und Rürup-Renten, aber auch von
Anteilen an offenen Immobilienfonds. Die Abgeordneten interessiert
zudem, ob die Regierung damit rechnet, dass die Abgeltungssteuer
dazu beiträgt, Kapital nach Deutschland zurückzubringen.
Schließlich soll die Regierung sagen, ob sie für
Anleger, die in die Früh- und Wagnisfinanzierung von
Unternehmen investieren, eine Ausnahme von der Abgeltungssteuer
plant.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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