Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll in Zusammenarbeit mit den Bundesländern das Recht der Verbraucherinformation neu regeln. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/4544). Dabei soll das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf umfassende Information und Transparenz gewährleistet werden. Weiter sollen die Bundesbehörden zur aktiven Information der Öffentlichkeit und zur Hilfe bei der Informationsbeschaffung verpflichtet werden und für kurze und transparente Verfahrensabläufe sorgen sowie für die Richtigkeit einer Information haften. Schließlich soll der Zugang zur Verbraucherinformationen einfach und kostenlos sein und die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass auch Menschen in bevölkerungsarmen Flächenländern wohnortnah Verbraucherinformationen erhalten können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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