Berlin: (hib/AS) Die Umsetzung einer EU-Bodenschutzrichtlinie soll nach dem Willen der FDP "auf das notwendige Mindestmaß" beschränkt werden. In Ihrem Antrag ( 16/4736) fordert die Fraktion den Erhalt des in Deutschland bereits erreichten Standards. Dabei solle insbesondere der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt bleiben. In dem Antrag wird gleichzeitig gefordert, Mehrfachregelungen zu vermeiden und klare Abgrenzungen zu anderen Rechtsakten wie dem Umweltschadensrecht oder dem Umweltinformationsrecht zu vermeiden. Mit ihrem Antrag nimmt die Fraktion Bezug auf einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 22. September 2006. Damit soll ein europaweiter Ordnungsrahmen für den Bodenschutz vorgelegt werden (Rats-Dok. Nr. 13388/06).
Zur Begründung heißt es in dem Antrag, dass es gegenüber dem Richtlinienvorschlag erhebliche Bedenken gebe. So bestehe in Deutschland bereits ein hoher Standard im Bodenschutz. Regelungen auf EU-Ebene, die über die in der Bundesrepublik bestehenden Gesetze hinausgingen, seien grundsätzlich nicht erforderlich. Außerdem seien aufgrund bestimmter regionaler Gegebenheiten bestimmte Schutzmaßnahmen für den Boden besser auf nationaler Ebene zu regeln.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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