Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
räumt ein, dass mit der geplanten Unternehmensteuerreform 2008
zusätzliche Bürokratiekosten verbunden sind. Diese seien
allerdings im Verhältnis zum Entlastungsvolumen des
Gesetzesvorhabens mehr als moderat, betont sie in ihrer Antwort (
16/4915) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4791). Rund die Hälfte der
zusätzlichen Bürokratiekosten in Höhe von 72
Millionen Euro fielen nur einmalig an. Diese Zahl hatte der neue
Normenkontrollrat errechnet, der die Bürokratiekosten jedes
neuen Gesetzes ermitteln soll. Die Regierung verweist darauf, dass
der Normenkontrollrat, der am 1. Dezember des vergangenen Jahres
seine Arbeit aufnahm, bis Ende März 26 Gesetzentwürfe
geprüft hat. Aus den bislang vom Bundeskabinett
verabschiedeten acht Gesetzentwürfen, zu denen der
Normenkontrollrat eine Stellungnahme abgegeben hat, ergebe sich
für die Wirtschaft unter dem Strich eine dauerhafte
jährliche Entlastung von rund 22 Millionen Euro. Das Gremium
habe dabei insgesamt 271 Informationspflichten ausgemacht, die
Bürokratiekosten verursachen. 239 davon beträfen die
Wirtschaft, 19 die Verwaltung und 13 die Bürger. Die FDP hatte
in ihrer Anfrage auch nach den Bürokratiekosten gefragt, die
durch die so genannte Bauabzugssteuer verursacht werden. Dabei muss
der Auftraggeber von Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen
einen Steuerabzug vom Rechnungsbetrag vornehmen. Einem Gutachten
von 2003 zufolge betrügen die laufenden Verwaltungskosten der
Bauabzugssteuer monatlich etwa 6,24 Millionen Euro, heißt es
in der Antwort. Ein weiteres Gutachten dazu sei 2006 vergeben
worden und soll voraussichtlich im August dieses Jahres vorliegen,
schreibt die Regierung. Sie weist aber darauf hin, dass sich durch
die Bauabzugssteuer die Steuermoral inländischer Unternehmen
spürbar verbessert habe. Die Regierung sieht im Steuerabzug
bei Bauleistungen einen Beitrag, um die Schwarzarbeit zu
bekämpfen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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