Berlin: (hib/BOB) Zu dem von der Bundesregierung geplanten neuen Rechtsdienstleistungsgesetz findet am Mittwoch, 9. Mai eine öffentliche Anhörung statt. Ziele der Neuregelung sind der Schutz der Rechtsuchenden und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, die Regierung in ihrem Entwurf ( 16/3655). Rechtsdienstleistungen dürften auch künftig nur in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt erbracht werden. Als Ausnahme soll zugelassen werden, dass im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit diese Rechtsdienstleistungen außergerichtlich unter bestimmten Bedingungen auch durch Nicht-Anwälte erbracht werden können. Personen oder Einrichtungen, die Rechtsdienstleistungen außerhalb des Familien oder Bekanntenkreises erbringen, sollen jedoch zum Schutz der Rechtsuchenden verpflichtet werden, eine juristisch qualifizierte Person zu beteiligen. Gleiches solle für Rechtsdienstleistungen durch Vereine, Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände gelten. Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistung in ausländischem Recht sollen nur Personen erbringen dürfen, die ihre Sachkunde nachgewiesen haben und in einem neu zu schaffenden Rechtsdienstleistungsregister erfasst sind.
Zu der Anhörung sind folgende Sachverständige eingeladen: Gabriele Caliebe, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe; Professor Barbara Grunewald, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln; Professor Hans-Jürgen Hellwig, Honorarprofessor für europäisches Recht an der Universität Heidelberg; Professor Martin Henssler, Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Universität Köln); Werner Hesse Geschäftsführer Personal und Recht beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, Berlin; Helmut Kramer, Richter am Oberlandesgericht a.D. aus Wolfenbüttel; Michael Krenzler, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltkammer aus Berlin; Michael Streck, Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins aus Köln und Professor Christian Wolf, Geschäftsführer Direktor des Instituts für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung an der Universität Hannover. Die Anhörung findet ab 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300 statt. Interessierte Besucher können sich unter der E-mail-Adresse rechtsausschuss@bundestag.de anmelden.
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