Berlin: (hib/MVF) "Viel erreicht" hat die
Bundesregierung nach eigenen Angaben in den letzten fünf
Jahren bei der Herstellung von Barrierefreiheit im Zuge des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Dies erklärt sie in
ihrer Antwort (
16/5092) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4981). Nachdem das Gesetz am 1. Mai 2002 in
Kraft trat, sei vor allem in Verwaltungsverfahren, bei den
Bundesbauten und Internetauftritten viel geschehen, erklärt
die Regierung. Auch die Behindertenverbände hätten sich
über die Entwicklung "sehr positiv" geäußert. Die
Bundesregierung unterstreicht, dass der Bund Zielvereinbarungen
zwischen Behindertenverbänden und Unternehmen in zahlreichen
Gesprächen unterstützt. Diese Vereinbarungen garantierten
eine bedarfsgerechte Barrierefreiheit. In fast allen
Bundesländern seien ebenfalls Landesgleichstellungsgesetze in
Kraft getreten, erläutert die Regierung weiter. Der
Rechtsrahmen könne so weiterhin gewährleistet werden und
der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik hin zu einem
selbstbestimmten Leben der Betroffenen festgeschrieben
werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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