Berlin: (hib/SUK) Irakische Pässe der
Serie "S" genügen nach Ansicht der Bundesregierung nicht den
Mindestanforderungen, die an Reisedokumente zu stellen sind.
Deshalb und aufgrund zahlreicher Missbrauchsfälle mit
Pässen dieser Serie habe man die Anerkennung dieser
Reisepässe widerrufen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/5056) auf eine Kleine Anfrage der Linken (
16/4946) mit. Der Widerruf der Aberkennung sei
international kein Alleingang: Auch das Vereinigte Königreich,
die Niederlande, Belgien, Luxemburg, die Slowakei, die Tschechische
Republik, die Schweiz und Schweden würden diese Pässe
nicht mehr anerkennen. Man habe gesicherte Erkenntnisse
darüber, dass in der irakischen Vertretung in Genf irakische
Pässe der Serie "S" ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen
erworben werden können, zudem seien im Irak durch Diebstahl
etwa 12.000 "S"-Pässe abhanden gekommen. In mehreren deutschen
Auslandsvertretungen seien gefälschte Pässe der Serie "S"
vorgelegt worden. Der Widerruf der Anerkennung habe zur Folge, dass
diese Pässe nicht mehr der normierten Passpflicht des
Aufenthaltsgesetzes genügen. Eine Allgemeinverfügung
enthalte jedoch eine umfassende Vertrauensschutzklausel für
Inhaber der "S"-Pässe. Die sich am 1. April 2007 bereits
rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Es stehe,
so heißt es weiter, der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
nach den Bleiberechtsregelungen der Innenministerkonferenz oder
nach der geplanten Altfallregelung nicht entgegen, dass die
Antragsteller Inhaber von "S"-Pässen sind. Irakische
Staatsangehörige mit Reisepässen der Serie "S" seien nur
zur Einreise in die Bundesrepublik berechtigt, wenn vor der
Einreise eine Ausnahme von der Passpflicht zugelassen wurde.
Derzeit besäßen 5.262 irakische Staatsangehörige in
Deutschland einen irakischen Reisepass der Serie "S", 32 Personen
besäßen Reisedokumente oder Passersatzpapiere dieser
Serie. Davon seien insgesamt 2.845 Inhaber einer
Aufenthaltserlaubnis, 337 hätten eine
Niederlassungserlaubnis.
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