Berlin: (hib/BOB) Die internationale Zusammenarbeit gegen den Terrorismus, zu dessen besonders bedrohlichen Formen der Nuklearterrorismus gehört, wird nach Auffassung der Bundesregierung durch ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen gestärkt. Das Übereinkommen, das im April 2005 von der Bundesregierung in New York unterzeichnet wurde, schaffe eine völkerrechtliche Grundlage für die weltweite strafrechtliche Verfolgung von nuklearterroristischen Handlungen. Es liegt nun dem Bundestag als Gesetzentwurf ( 16/5336) vor. Nach Angaben der Bundesregierung sind zusätzlich Änderungen im deutschen Strafrecht ( 16/5334) erforderlich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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