Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll
nach dem Willen der FDP zu Befürchtungen Stellung nehmen, dass
die geplante Reform des Versicherungsvertragsrechts
existenzgefährdende Auswirkungen auf Freiberufler haben
könnte. In einer Kleinen Anfrage (
16/5298) schreibt die Fraktion, mit der Reform
solle ein Direktanspruch bei den über 100 obligatorischen
Haftpflichtversicherungen eingeführt werden. Vertreter der
betroffenen Berufe befürchteten, die Versicherer könnten
aus diesem Grund die Versicherungsbeiträge deutlich anheben
oder gar spezielle Berufshaftpflichtversicherungen gar nicht mehr
anbieten. Für 100.000 Freiberufler hätte dies dramatische
Konsequenzen, so die Liberalen, da sie die erhöhten
Prämien nicht zahlen oder sich überhaupt nicht mehr
versichern könnten. Eine umfassende Versicherung unter
Einschluss derartiger Schäden würde nach Auffassung des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung etwa bei den
Architekten dazu führen, dass die Zahl der Beschäftigten
um zehn Prozent zurückgeht, schreiben die Abgeordneten. Dies
würde bedeuten, heißt es weiter, dass etwa 12.000
Architekten ihre Tätigkeit einstellen müssten, da die
Zahlung für das gesetzlich vorgeschriebene, einheitlich hohe
Versicherungsniveau ihre finanzielle Leistungsfähigkeit
übersteigen würde. Die Regierung soll sagen, welche
obligatorischen Haftpflichtversicherungen es für welche
Berufsgruppen gibt, welche Deckungssummen versichert werden
müssen und welche marktüblichen Ausschlüsse jeweils
möglich sind. Unter anderem soll die Regierung begründen,
weshalb bei Versicherungsvermittlern marktübliche
Ausschlüsse bei der Berufshaftpflichtversicherung möglich
sind, bei Finanzvermittlern jedoch nicht. Schließlich soll
die Regierung berichten, ob sie ein Verzeichnis plant, mit dessen
Hilfe der Geschädigte den Versicherer des Schädigers
ermitteln kann.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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