Berlin: (hib/MVF) Sofortarbeitsangebote für Arbeitslose sind grundsätzlich rechtmäßig. Die Praxis der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Neumünster sei ein Einzelfall, der korrigiert werde, stellte die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/5192) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4823) klar. Die Fraktion hatte das Verhalten der Arge Neumünster kritisiert, die Arbeitsgelegenheiten ohne Gespräche zugewiesen hätten und bei der Vergabe weder die persönliche Neigung noch die familiäre Situation berücksichtigt hätten. Die Bundesregierung räumte Verstöße ein, versicherte aber, dass die zuständige Agentur für Arbeit für eine rechtmäßige Handhabe sorgen werde. Die dargestellte Praxis sei überdies nicht repräsentativ für die gesamte Bundesrepublik.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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