Berlin: (hib/MPI) Für Bezieher einer
vorgezogenen Rente besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein
"starker finanzieller Anreiz", wieder eine Beschäftigung
aufzunehmen. Bei Wegfall der vorgezogenen Altersrente vermindere
sich der Abschlag pro Monat, in dem die Rente nicht mehr vorzeitig
in Anspruch genommen werde, um 0,3 Prozentpunkte, schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/5461) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/5222). Die Abgeordneten hatten darin
erläutert, dass Langzeitarbeitslose, die älter als 58
Jahre alt sind, nach Ablauf der so genannten 58er Regelung am Ende
dieses Jahres zur Rente gezwungen würden. Dies bedeute
Abschläge auf die Altersrente von bis zu 18 Prozent. Dies wird
von der Regierung bestätigt. Ferner erläutert sie in
ihrer Antwort, dass ältere Erwerbslose, die eine Rente
beziehen und damit aus den Hartz-IV-Leistungen herausfallen, keinen
Anspruch mehr auf berufliche Eingliederungsmaßnahmen
hätten. Weiter heißt es, insgesamt bezögen derzeit
rund 172.000 Personen über 60 Jahre Arbeitslosengeld I und
191.000 Personen über 60 Jahre Arbeitslosengeld II.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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