Berlin: (hib/VOM) Nach dem Schutz der
Spieler an Geldspielgeräten erkundigen sich Bündnis
90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (
16/5516). Im Februar 2007 sei in
Presseberichten der Vorwurf geäußert worden, dass in
Spielhallen der Merkur-Spielothek, die der Unternehmensgruppe des
Spielautomatenherstellers Gauselmann angehört, manipulierte
Spielgeräte eingesetzt würden. Dadurch könnten
besonders "lukrative" Kunden bevorzugt oder Ausschüttungen
öffentlichkeitswirksam dann vorgenommen werden, wenn sich
viele Kunden in der Spielhalle aufhalten. Obwohl in einem
Ermittlungsverfahren Auffälligkeiten an bestimmten
Geräten festgestellt worden seien, habe der Hersteller die
Vorwürfe zurückgewiesen, weil die in einigen Geräten
eingebaute "Zusatzplatinen" keinen Zugriff durch Externe oder das
Spielhallenpersonal ermöglichten. Die für die Zulassung
von Spielgeräten zuständige Physikalisch-Technische
Bundesanstalt habe Anfang des Jahres festgestellt, dass die
Veränderungen an den Geräten nicht den Spielschutz
betreffen. Die Regierung soll nun sagen, was sie über Versuche
von Herstellern oder Anbietern weiß, Geld- und
Warenspielautomaten gezielt zu manipulieren, um Spielabläufe
und Gewinnausschüttung bewusst zu steuern. Die Regierung soll
sagen, ob sie es für notwendig hält, die Vernetzung von
Geld- und Warenspielautomaten in Spielhallen ausdrücklich zu
untersagen. Schließlich ist für die Abgeordneten von
Interesse, ob die Regierung eine Diskrepanz zwischen den
Anforderungen an den Spieler- und Jugendschutz und den Vorgaben der
Spielverordnung sieht und ob die Verordnung an den Spieler- und
Jugendschutz angepasst werden muss.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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