Berlin: (hib/BOB) Den Geschädigten von Verkehrsunfällen zugute kommen sollen Richtlinien der Europäischen Union. Die Bundesregierung hat zu deren Umsetzung jetzt einen Gesetzentwurf ( 16/5551) vorgelegt. Durch diese Richtlinien sei insbesondere eine Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung mit einem verbindlichen Mindestversicherungsschutz auf EU-Ebene eingeführt worden. Ferner sei die Entschädigung der Opfer von Unfällen, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht werden, durch die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in jedem EU-Mitgliedstaat gewährleistet worden, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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