Berlin: (hib/HIL) Der Bundestag will die
Zugangsvoraussetzungen und Rechtsvorschriften für die Sport-
und Freizeitschifffahrt vereinfachen und dadurch den
Wassertourismus attraktiver machen. In seiner Sitzung am
Mittwochvormittag stimmte der Verkehrsausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung
von Grünen und Linken für einen entsprechenden Antrag der
Koalition (
16/5416). Einen Antrag der FDP zum gleichen
Thema (
16/4061) lehnte der Ausschuss gegen die Stimmen
der Liberalen ab, obwohl - wie alle Fraktionen betonten - der
FDP-Antrag inhaltlich nicht weit vom angenommenen Koalitionsantrag
entfernt sei. Die Forderungen der Liberalen gingen, so hieß
es bei CDU/CSU und SPD, allerdings etwas zu weit. Außerdem
bedürfe es, entgegen der Forderung der FDP, einer
Kennzeichnungspflicht für Sport- und Freizeitschiffe. In dem
angenommen Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung
unter anderem auf, gemeinsam mit Vereinen, Sport-, Wirtschafts- und
Ausbildungsverbänden eine öffentlichkeitswirksame
Kampagne zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins in der
Sportschifffahrt zu initiieren. Außerdem sollen die
Rechtsvorschriften über die Sport- und Freizeitschifffahrt auf
Seen zusammengeführt werden. Ein Vertreter der Bundesregierung
betonte vor dem Ausschuss, entgegen anders lautender Berichte in
der Presse, sei es nicht das Interesse des Verkehrsministeriums,
die Freizeitschifffahrt durch zusätzliche Vorgaben zu
behindern. Vielmehr sei man mit den Abgeordneten in dem Ziel einig,
die Freizeitschifffahrt durch Deregulierung attraktiver zu
machen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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