Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der
Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen
Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie (
16/3439) ist Gegenstand einer öffentlichen
Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, dem 18. Juni. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass sowohl Besitz als auch Verbreitung
und Erwerb pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von
Jugendlichen zum Gegenstand haben, künftig unter Strafe
gestellt werden. Der bisherige strafrechtliche Schutz von unter
16-Jährigen vor sexuellem Missbrauch soll auf unter
18-Jährige ausgeweitet werden. Der Ausschuss hat acht
Sachverständige geladen: Oberstaatsanwalt Klaus Finke von der
Zentralstelle zur Bekämpfung jugendgefährdender Schriften
in Hannover, Rechtsanwalt Helmut Graupner aus Wien, Ralf Wehowsky,
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Philipp Andreas Thiee von
der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger in Frankfurt am Main
sowie die Professoren Tatjana Hörnle von der Universität
Bochum, Florian Jeßberger von der Humboldt-Universität
zu Berlin, Kristian Kühl von der Universität
Tübingen und Joachim Renzikowski von der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Anhörung
beginnt um 14 Uhr im Sitzungsraum 4.800 des
Paul-Löbe-Hauses.
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