Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung soll alle Arbeiten und Projekte zur Entwicklung, Planung und Durchführung des "rechtswidrigen Instruments" der Online-Durchsuchung einstellen. In einem entsprechenden Antrag fordert Die Linke ( 16/5680) außerdem, das die im Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit und im laufenden Haushalt des Innenministeriums eingestellten Mittel für die Online-Durchsuchung für die Förderung unabhängiger Organisationen, die sich "dem Schutz der Grund- und Bürgerrechte und dem Datenschutz widmen" bereit gestellt werden - dies seien etwa unter anderem der Chaos-Computer-Club, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz oder die Humanistische Union.
Zur Begründung heißt es, der Bundesgerichtshof habe im Januar festgestellt, die Online-Durchsuchung sei mangels einer Rechtsgrundlage unzulässig. Das Beharren der Regierung auf der Auffassung, es gebe eine solche Rechtsgrundlage, sei "zumindest fahrlässig". Es sei zudem "nicht mehr zu rechtfertigen", dass Mittel für Maßnahmen bereitgestellt und ausgegeben würden, deren "fehlende Rechtsgrundlage nicht einmal mehr von ihren Befürwortern bestritten werden kann". Generell sei, so die Linke in ihrem Antrag weiter, die Online-Durchsuchung nicht verhältnismäßig, die ermittlungstaktischen Erwägungen, die die Regierung dafür anführe, reichten nicht aus, um weitgehende Eingriffe in die Grundrechte zu rechtfertigen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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