Berlin: (hib/MPI) Um die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes geht es in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 4. Juli, von 14 bis 16 Uhr im Anhörungssaal 3101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Die Abgeordneten wollen Experten von Verbänden und Kassen zu einem Antrag der FDP-Fraktion ( 16/3343) befragen. Darin wird gefordert, das Berufsbild des Rettungsassistenten klar zu definieren. Insbesondere sei die Frage zu klären, welche Maßnahmen eine patientenorientierte Notfallversorgung garantieren können. Die Liberalen regen an, die Vorschläge der "Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst" aufzugreifen. Unter anderem müsse eine klassische Berufsausbildung für Rettungsassistenten entwickelt werden. Zu der Anhörung geladen sind unter anderen die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Verband Deutscher Rettungsassistenten- und Sanitäter.
Die FDP-Fraktion verweist in ihrem Antrag darauf, dass das seit 1989 geltende Rettungsassistentengesetz im Hinblick auf den heutigen medizinischen Stand "völlig überholt und mangelhaft" sei. So fehle den Rettungskräften eine klar zugewiesene Kompetenz. Die derzeitige Rechtslage zwinge die Rettungskräfte, bis zum Eintreffen eines Notarztes bei der Anwendung von lebenserhaltenden Maßnahmen in einem rechtsfreien Raum zu agieren.
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