Berlin: (hib/SUK) Nach der
Föderalismusreform 2006 ist eine direkte Zuweisung neuer
Aufgaben an die Kommunen durch Bundesgesetz nicht möglich. Der
Bund kann jedoch den Ländern Finanzhilfen für besonders
bedeutsame Investitionen gewähren, soweit das Grundgesetz ihm
Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Die Regierung wird daher, wie sie
in ihrer Antwort (
16/5805) auf eine Kleine Anfrage der Linken (
16/5552) schreibt, die Möglichkeiten der
"diskutierten finanziellen Beteiligung des Bundes am Ausbau der
Kinderbetreuung" nutzen. Eine Beteiligung an den Investitionskosten
für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter
drei Jahren sei möglich, eine direkte Beteiligung des Bundes
an den Betriebskosten hingegen nicht. Nach einem Gutachten im
Auftrag des Familienministeriums seien Aufwendungen des Bundes zur
Erweiterung des Angebots an Plätzen in der Tagespflege,
laufende Betriebs- und Personalkosten sowie Kosten für die
Qualifizierung und Weiterbildung des Betreuungspersonals
"verfassungsrechtlich unzulässig". Auf die Frage der Linken,
warum eine Finanzierung über eine Stiftung laut Gutachten
keine Lösung dieser Problematik sei, weist die Regierung
darauf hin, dass die Studie, die für den internen Gebrauch
erstellte worden sei und nicht veröffentlicht werde, sich mit
der Option einer Stiftung nicht beschäftigt habe.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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