Berlin: (hib/SKE) Gleichwertige Studienabschlüsse und Prüfungsleistungen an Hochschulen werden nach Ansicht der Bundesregierung durch die Vorgaben der Kultusministerkonferenz sowie Akkreditierung und Evaluierung von Studiengängen gewährleistet. In ihrer Antwort ( 16/5822) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5569) bestreitet die Regierung, dass durch die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes eine rechtliche Lücke entstanden sei. Für Studenten entstünden keine Nachteile.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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