Berlin: (hib/BOB) Der Gesetzentwurf zur
Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (
16/1828) ist am Mittwochvormittag im
Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
FDP angenommen worden. Die Linksfraktion stimmte dagegen; die
Grünen enthielten sich. Für den morgigen Donnerstag ist
die Verabschiedung durch das Plenum des Bundestages vorgesehen.
CDU/CSU, SPD und FDP hoben übereinstimmend hervor, das Gesetz
sei eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode. Es gelte,
einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und
den Interessen der Verbraucher herzustellen. Dieses sei gelungen.
Mit dem Gesetz soll unter anderem die pauschale Vergütung neu
geregelt werden, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich
erlaubte Vervielfältigung - wie zum Beispiel die Privatkopie -
erhalten. Es sieht vor, dass nicht länger der Gesetzgeber die
Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes
regelt, sondern dass die Beteiligten selbst tätig werden. In
einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag machen
die Koalitionsfraktion aber gleichzeitig deutlich, sollten sich
diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung
der Wettbewerbssituation kommen, müsse die Regierung
tätig werden. Dies gelte beispielsweise für den Fall,
dass die Hersteller von Geräten ins Ausland abwanderten. Die
Koalitionsfraktionen und die Liberalen wiesen darauf hin, dass das
Urheberrechtsgesetz nicht alle offenen Fragen beantwortet. Es
könne nicht "in die Schublade gelegt werden", wie es die
FDP-Fraktion formulierte. So stehe zum Beispiel die Prüfung
einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software noch aus.
Gleiches gelte für die so genannte "intelligente
Aufnahmesoftware", mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem
Web-Radioangebot herausgefiltert und aufgenommen werden
können. Auch in diesem Fall müsse über ein
gesetzliches Verbot nachgedacht werden. Die Grünen
kämpften vergeblich um eine so genannte "Bagatellklausel" im
Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher machten deutlich, man "schwinge
keineswegs die Fahne der Illegalität". Aber gerade bei
Jugendlichen müsse berücksichtigt werden, dass man nicht
bei geringen Fällen des Kopierens die Keule der Justiz
schwingen könne. Der ursprüngliche Vorschlag aus dem
Hause von Justizministerin Zypries (SPD) sei deshalb der richtige
Weg gewesen. Die Linke schloss sich dieser Argumentation an. Die
Union erwiderte, es wäre ein "fatales Signal", wenn man die
Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte. Es sei der
Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ob man es bei
Verstößen in geringem Umfang überhaupt zur Anklage
kommen lässt. Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion,
die für ein Verbot von Urheberrechtsgebühren für
Kabelweitersendungen für Hoteliers plädierte. In nahezu
allen EU-Mitgliedsländern sei dies bereits der Fall, hatte die
FDP argumentiert.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf